Standesamt
Sterbefall:
Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anzeige des Todes
- Geburtsurkunde
- Die Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung, gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
Vom Standesamt werden folgende Behörden verständigt:
- Krankenkasse
- Meldeamt
- Führerscheinregister
Setzen Sie sich mit folgenden Personen in Verbindung:
Gemeindearzt Herrn Dr. Adolf Achleitner
Untere Hauptstrasse 2
2424 Zurndorf
02147/20070
Frau Erika Leitner
Untere Hauptstasse 3
2424 Zurndorf
02147/2590
oder dem Bestatter, z.B. Firma Andreas Hitzinger, Neusiedl/See 02167/2595
Geburt:
Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Bei der Anzeige der Geburt sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Heiratsurkunde der Eltern
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
- Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Erklärung über die Vornamensgebung
- Nachweis über die Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder
- Geburtsbestätigung, wenn die Geburt nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an.
Geburtenbuch:
In den Geburtenbüchern des Standesamtes Zurndorf sind seit 1895 alle Geburten verzeichnet, die sich im Gemeindegebiet ereignet haben. Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (z.B. für eine Eheschließung außerhalb der Gemeinde Zurndorf) erhalten Sie diese ebenfalls im Standesamt Zurndorf. Gebühren pro „beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenbuch":
Bundesabgabe € 7,20
Verwaltungsabgabe € 2,10
Eheschließung:
Der erste Schritt zu Ihrer Hochzeit ist die Anmeldung im zuständigen Standesamt: Die „Ermittlung der Ehefähigkeit", bei der beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen, kann beim jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Die Eheschließung sollte frühestens 6 Monate bzw. spätestens 2 Monate vor dem geplanten Trauungstermin angemeldet werden. In besonderen Ausnahmefällen geht es auch schneller.
Zur Ermittlung der Ehefähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Wenn Sie österreichische Staatsbürger sind:
- Auszug aus dem Geburtenbuch, nicht älter als sechs Monate
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben:
- Geburtsurkunde des Kindes
Falls Sie bereits verheiratet waren:
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis über die Auflösung der früheren (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
Ausländische Staatsangehörige:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht älter als sechs Monate zurückliegt, oder eine entsprechende Urkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
- Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Bestätigung der Ehefähigkeit
