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Burgenländisches Baugesetz

Geringfügige Bauvorhaben (§ 16)

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 17)

Mündliche Verhandlung (§ 18)


Erlöschen der Bewilligung (§ 19)


Abbruch von Gebäuden (§ 20)


Fertigstellungsanzeige, Schlussüberprüfung (§27)


Die Wohnbauförderung im Burgenland