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Standesamt

Sterbefall

Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anzeige des Todes

  • Geburtsurkunde

  • Die Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung, gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes

Vom Standesamt werden folgende Behörden verständigt:

  • gesetzliche Krankenversicherung

  • Meldeamt

  • Führerscheinregister

Setzen Sie sich mit folgenden Personen in Verbindung:

Gemeindearzt Herrn Dr. Adolf Achleitner
Hans Hinkelweg 1
2424 Zurndorf

Tel.: 02147/20070

Bestatter Andreas Hitzinger

Gartenweg 26
7100 Neusiedl/See

Tel.: 02167/2595

Kontakte

Geburt

Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Bei der Anzeige der Geburt sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes

  • Erklärung über die Vornamensgebung

  • Nachweis über die Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder

  • Geburtsbestätigung, wenn die Geburt nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist

Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an.

Eheschließung

Der erste Schritt zu Ihrer Hochzeit ist die Anmeldung im zuständigen Standesamt: Die „Ermittlung der Ehefähigkeit", bei der beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen, kann beim jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Die Eheschließung sollte frühestens 6 Monate bzw. spätestens 2 Monate vor dem geplanten Trauungstermin angemeldet werden. In besonderen Ausnahmefällen geht es auch schneller.

Zur Ermittlung der Ehefähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Wenn Sie österreichische Staatsbürger sind:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldezettel

Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Falls Sie bereits verheiratet waren:

  • Heiratsurkunden aller Vorehen

  • Nachweis über die Auflösung der früheren Ehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht älter als sechs Monate zurückliegt, oder eine entsprechende Urkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes

  • Bestätigung der Ehefähigkeit