Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
Anzeige des Todes
Geburtsurkunde
Die Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung, gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe
Staatsbürgerschaftsnachweis
Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
Vom Standesamt werden folgende Behörden verständigt:
gesetzliche Krankenversicherung
Meldeamt
Führerscheinregister
Setzen Sie sich mit folgenden Personen in Verbindung:
Gemeindearzt Herrn Dr. Adolf Achleitner
Hans Hinkelweg 1
2424 Zurndorf
Tel.: 02147/20070
Bestatter Andreas Hitzinger
Gartenweg 26
7100 Neusiedl/See
Tel.: 02167/2595
Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Bei der Anzeige der Geburt sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Heiratsurkunde der Eltern
Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
Nachweis des Hauptwohnsitzes
Erklärung über die Vornamensgebung
Nachweis über die Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder
Geburtsbestätigung, wenn die Geburt nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden ist
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an.
Der erste Schritt zu Ihrer Hochzeit ist die Anmeldung im zuständigen Standesamt: Die „Ermittlung der Ehefähigkeit", bei der beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen, kann beim jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Die Eheschließung sollte frühestens 6 Monate bzw. spätestens 2 Monate vor dem geplanten Trauungstermin angemeldet werden. In besonderen Ausnahmefällen geht es auch schneller.
Zur Ermittlung der Ehefähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Wenn Sie österreichische Staatsbürger sind:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben:
Geburtsurkunde des Kindes
Falls Sie bereits verheiratet waren:
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis über die Auflösung der früheren Ehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
Ausländische Staatsangehörige:
Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht älter als sechs Monate zurückliegt, oder eine entsprechende Urkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
Nachweis des Hauptwohnsitzes
Bestätigung der Ehefähigkeit